Ratgeber zu PV-Anlagen in
Häufige Fragen zu Photovoltaik in
Das interessiert Hausbesitzer:
Nicht genutzter Strom wird automatisch ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhalten Sie eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. Alternativ kann der Strom für E‑Auto, Wärmepumpe oder Warmwasser genutzt werden.
In Deutschland profitieren private Betreiber u. a. von:
- Mehrwertsteuer-Befreiung auf Kauf und Installation
- Einspeisevergütung nach EEG
- teils regionale Förderprogramme (z. B. für Speicher)
Die genauen Bedingungen variieren je nach Zeitpunkt und Region.
- Solarmodule: 25–30 Jahre (oft mit Leistungsgarantie)
- Wechselrichter: 10–15 Jahre
- Stromspeicher: 10–15 Jahre bzw. eine bestimmte Anzahl Ladezyklen
Die Anlage arbeitet meist auch nach Jahrzehnten noch zuverlässig.
Preisrahmen (Richtwerte, abhängig von Qualität, Größe, Montageaufwand und Marktlage):
- Nur PV (ohne Speicher): ca. 1.100–1.700 € je kWp
- Speicher: ca. 700–1.200 € je kWh nutzbar
- Komplettsystem 10 kWp + 7 kWh: etwa 18.000–26.000 €
Weil sich Angebote bei Garantien, Komponenten und Montagequalität stark unterscheiden, solltest du Photovoltaik‑Kostenangebote vergleichen, statt nur den Endpreis zu betrachten.
In Deutschland erzeugt 1 kWp Photovoltaikleistung im Schnitt 900–1.100 kWh Strom pro Jahr.
Eine typische 8 kWp‑Anlage kann also etwa 7.200–8.800 kWh jährlich produzieren – genug für einen großen Teil des Haushaltsstroms.
Erfahrungen von Kunden mit der
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Hinweis für Interessenten:
- Für eine Anfrage an den im Branchenverzeichnis gelisteten Anbieter wenden Sie sich immer direkt an ihn:
Infos zu Branchenverzeichnis: Redaktionelle Beiträge ggf. mit KI ergänzt (s. Datenschutzhinweise zu Onlineeinträgen). Tipp für Anbieter: Jetzt eigenen Firmeneintrag buchen.


















































1 Bewertung on “BK Solar GmbH & Co. KG”
Leider bk-solar nur 1 Punkt, das Sub-Unternehmen und die ausführende Firma, SuperTeam aus Buchloe, hat 4 Punkte und ihr Geld? verdient. Ich habe die Dummheit begangen und die Katze im Sack gekauft, indem ich ein Pauschalangebot mit Aufzählungen der Artikel und Arbeiten ohne Anzahl und Wertstellung unterschrieben habe. Ein Angebot und eine Rechnung kann laut Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 1 Punkt 5 gefordert werden. Die mündliche Aussage des freundlichen Verkäufers Herrn H. bei der Besprechung des Angebots vor Ort, und die mir im Abschluss schriftlich vorgelegte Erklärung von Frau S., dass bk-solar mit einer Mischkalkulation aus Erfahrungen arbeitet, wo je nach Gegebenheit der Materialverbrauch variieren kann, wo einige Positionen günstiger und andere kostenintensiver sind, man hier einen klar definierten? Festpreis erstellt. Wenn im Angebot explizit 150 Meter Kabel vorgesehen sind, hier nur max..100 Meter verbraucht wurden, wurde dieser Mehrverbrauch nicht erstattet, weil eventuell andere Artikel wie Kabel, Schutz-, Befestigungs- oder Kleinmaterial im Pauschalangebot anders kalkuliert wurden und dieses Angebot unterschrieben wurde.
Gut, die Kalkulation muss ja auch für 2 Firmen reichen, das Sub-Unternehmen will ja auch was verdienen.
Norbert Bayer