✅ Warum sind Verträge wichtig?
Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen möchte, muss bestimmte rechtliche Schritte beachten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet Netzbetreiber, den Strom abzunehmen und zu vergüten. Doch welche Vereinbarungen sind tatsächlich notwendig – und welche nicht?
1. Ist ein Einspeisevertrag Pflicht? #
Nein, ein Einspeisevertrag ist nicht zwingend erforderlich. Das EEG (§ 7) regelt ein gesetzliches Schuldverhältnis: Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Pflichten nicht vom Abschluss eines Vertrags abhängig machen. Sie müssen den Strom abnehmen und vergüten – auch ohne Vertrag.
Aber: Viele Betreiber schließen freiwillig einen Einspeisevertrag ab, um technische Details, Abrechnungsmodalitäten und Fristen klar zu regeln.
2. Was regelt ein Einspeisevertrag? #
- Technische Anforderungen (Anschluss, Zähler, Sicherheit)
- Abrechnung (Vergütungssätze, Zahlungsfristen, Abschlagszahlungen)
- Messkosten und Zuständigkeiten
- Sondervereinbarungen wie Zuschläge oder Direktvermarktung
Tipp: Prüfen Sie den Vertrag sorgfältig – er darf keine höheren Zahlungen oder unangemessene Bedingungen enthalten.
3. Messstellenbetreibervertrag ist Pflicht #
Unabhängig vom Einspeisevertrag müssen Sie einen Messstellenbetreibervertrag abschließen. Dieser regelt:
- Installation und Betrieb des Zählers
- Wartung und Datenübermittlung
In der Regel übernimmt der Netzbetreiber diese Rolle, alternativ kann ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber gewählt werden.
4. Weitere mögliche Vereinbarungen #
- Mieterstromvertrag (bei Versorgung von Mietern)
- Gebäudestromliefervertrag (bei Stromlieferung innerhalb eines Gebäudes)
- Dachnutzungsvertrag (bei Nutzung fremder Dachflächen)
Diese Verträge sind nur relevant, wenn Sie spezielle Modelle wie Mieterstrom oder Pachtflächen nutzen.
5. Was passiert ohne Vertrag? #
Auch ohne Einspeisevertrag haben Sie:
- Anspruch auf vorrangigen Netzanschluss
- Anspruch auf unverzügliche Abnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms
Diese Rechte sind gesetzlich garantiert.
Fazit #
Ein Einspeisevertrag ist freiwillig, aber sinnvoll für klare Abläufe. Pflicht ist nur der Messstellenbetreibervertrag. Prüfen Sie alle Vereinbarungen sorgfältig, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
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