Die Investition in eine Photovoltaik (PV) Anlage ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit und Klimaschutz. Wer Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt, nutzt ihn idealerweise zuerst selbst (Eigenverbrauch), speist den Überschuss aber in das öffentliche Netz ein. Für diesen eingespeisten Strom erhalten Anlagenbetreiber eine staatlich garantierte Vergütung – die Einspeisevergütung. Diese Einnahmen sind eine zentrale Säule der Wirtschaftlichkeitsberechnung jeder PV-Anlage.
Doch wie hoch ist diese Vergütung aktuell, und welche Faktoren beeinflussen ihre Höhe? Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Sätze der Einspeisevergütung in Deutschland und erklärt die wichtigsten Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Ihre Einnahmen über die nächsten zwanzig Jahre festlegen.
📜 Wie die Einspeisevergütung funktioniert #
Die Einspeisevergütung ist ein im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegter Betrag, den Netzbetreiber an Sie als Anlagenbetreiber für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom zahlen, die Sie in das öffentliche Netz einspeisen. Sie dient als Anreiz, in erneuerbare Energien zu investieren.
⏳ Die 20-Jahres-Garantie #
Das Besondere an der Einspeisevergütung ist die Festsatzgarantie: Der Betrag pro kWh, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage gültig ist, wird Ihnen für die Dauer von 20 Kalenderjahren plus das Jahr der Inbetriebnahme garantiert. Das schafft eine hohe finanzielle Planungssicherheit, da Ihre Einnahmen unabhängig von zukünftigen politischen Entscheidungen oder Marktpreisschwankungen auf dem Strommarkt feststehen.
📉 Degression und die Bedeutung des Zeitpunkts #
Die Höhe der Vergütung unterliegt einer sogenannten Degression. Das bedeutet, der Satz sinkt in regelmäßigen Abständen (aktuell halbjährlich), um dem technologischen Fortschritt und den sinkenden Anschaffungskosten für PV-Anlagen Rechnung zu tragen. Für Sie ist daher der Tag der Inbetriebnahme entscheidend, da er den Satz für die nächsten zwei Jahrzehnte festschreibt.
📊 Aktuelle Vergütungssätze: Teil- oder Volleinspeisung #
Seit der Novelle des EEG wird die Höhe der Einspeisevergütung in Deutschland hauptsächlich durch zwei Kriterien bestimmt: die Größe Ihrer PV-Anlage in Kilowatt-Peak (kWp) und die gewählte Einspeiseart. Es wird zwischen der Teileinspeisung und der Volleinspeisung unterschieden.
🏡 Teil- oder Überschusseinspeisung (Eigenverbrauchsoptimierung) #
Dies ist das typische Modell für private Hausbesitzer: Sie nutzen den erzeugten Solarstrom vorrangig im eigenen Haus (Eigenverbrauch). Nur der Überschuss, der nicht sofort verbraucht oder im Speicher gelagert werden kann, wird ins Netz eingespeist.
Da der Eigenverbrauch eine höhere Ersparnis bringt (Sie vermeiden den Kauf von teurem Netzstrom, der weit über 30 Cent/kWh liegen kann), ist die Vergütung für den eingespeisten Überschussstrom niedriger als beim Volleinspeisungsmodell.
- Vergütungssatz bei Teileinspeisung (Stand August 2025):
- Anlagen bis 10 kWp: ca. 7,86 Cent/kWh
- Leistungsanteile von 10 kWp bis 40 kWp: ca. 6,80 Cent/kWh
🏭 Volleinspeisung (Gewinnmaximierung der Einspeisung) #
Bei diesem Modell speisen Sie den gesamten produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz ein und erhalten dafür einen deutlich höheren Vergütungssatz. Dieses Modell kann sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise große Dachflächen besitzen, aber nur einen geringen eigenen Strombedarf haben (zum Beispiel bei einem ungenutzten Scheunendach oder einem vermieteten Mehrfamilienhaus ohne Mieterstromkonzept).
- Vergütungssatz bei Volleinspeisung (Stand August 2025):
- Anlagen bis 10 kWp: ca. 12,47 Cent/kWh
- Leistungsanteile von 10 kWp bis 40 kWp: ca. 10,45 Cent/kWh
Wichtig: Sie müssen sich vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber festlegen, ob Sie eine Teil- oder eine Volleinspeisung betreiben möchten.
💡 Der wichtigste Wirtschaftlichkeitsfaktor: Eigenverbrauch #
Auch wenn die Einspeisevergütung eine attraktive Einnahmequelle ist, gilt eine eiserne Regel für die Wirtschaftlichkeit privater PV-Anlagen: Eigenverbrauch ist lukrativer als Einspeisung.
💰 Rechnen Sie selbst #
Der Wert des selbst verbrauchten Solarstroms entspricht dem aktuellen Bezugspreis für Netzstrom, den Sie sonst an Ihren Energieversorger zahlen müssten.
Wenn der Netzstrompreis beispielsweise 35 Cent/kWh beträgt und die Einspeisevergütung 7,86 Cent/kWh, dann ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde fast viermal so viel wert wie die eingespeiste Kilowattstunde.
Aus diesem Grund liegt der Fokus bei modernen PV-Anlagen auf der Maximierung des Eigenverbrauchs, oft mithilfe eines Stromspeichers. Die Amortisationszeit der Anlage wird primär durch die Höhe des Eigenverbrauchs verkürzt, während die Einspeisevergütung die Grundsicherheit und einen stabilen Zusatzertrag gewährleistet.
⚙️ Wie wird der Vergütungssatz berechnet? #
Der konkrete Vergütungssatz für Ihre Anlage wird nicht für die gesamte Anlagenleistung pauschal festgesetzt, sondern in sogenannten Leistungsbändern gestaffelt.
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Beispielrechnung für eine 15 kWp Anlage (Teileinspeisung) #
Angenommen, Sie installieren eine 15 kWp-Anlage (Teileinspeisung) zum aktuellen Satz (Stand August 2025):
- Erstes Leistungsband (bis 10 kWp): Diese ersten 10 kWp erhalten den höheren Satz von ca. 7,86 Cent/kWh.
- Zweites Leistungsband (10 kWp bis 40 kWp): Die darüber hinausgehenden 5 kWp (15 kWp – 10 kWp) erhalten den niedrigeren Satz von ca. 6,80 Cent/kWh.
Ihre Anlage erhält somit einen leistungsgewichteten Durchschnittssatz für den gesamten eingespeisten Strom.
❓ FAQ: Einspeisevergütung im Überblick #
| Frage | Antwort |
| Was passiert nach den 20 Jahren Garantie? | Nach Ablauf der 20 Jahre fällt die Anlage nicht ins Leere. Sie haben weiterhin Anspruch auf eine Vergütung, die sich am aktuellen Börsenstrompreis orientiert. Der Weiterbetrieb ist wirtschaftlich sinnvoll, da der Anlagenwert bereits amortisiert ist. |
| Muss ich die Einnahmen versteuern? | In der Regel nicht. Für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind die Einnahmen aus dem Betrieb (Einspeisevergütung und Eigenverbrauch) seit 2023 von der Einkommensteuer befreit. |
| Wer zahlt die Einspeisevergütung? | Ihr örtlicher Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die Vergütung auszuzahlen. Er wickelt die gesamte Abnahme und Bezahlung des eingespeisten Stroms ab. |
| Lohnt sich Volleinspeisung mehr als Teileinspeisung? | Finanziell oft nein. Obwohl der Volleinspeisungssatz höher ist, ist die Ersparnis durch den Eigenverbrauch (Differenz zwischen Netzstrompreis und Gestehungskosten Ihres Solarstroms) meist deutlich größer als die höhere Einspeisevergütung. Die Volleinspeisung rechnet sich nur bei sehr hohem Stromertrag und minimalem Eigenbedarf. |
✍️ Zusammenfassung und Empfehlung #
Die Einspeisevergütung ist eine zentrale staatliche Fördersäule für die Photovoltaik und bietet Ihnen eine garantierte Einnahmequelle für über 20 Jahre. Die Höhe liegt aktuell (Stand August 2025) je nach Anlagenleistung und gewähltem Modell zwischen rund 5,5 und 12,5 Cent pro kWh, wobei Anlagen mit Volleinspeisung höhere Sätze erhalten.
Dennoch ist die Vermeidung von teurem Netzstrom durch maximalen Eigenverbrauch (mit oder ohne Speicher) das wirtschaftlich wichtigste Ziel. Die Einspeisevergütung dient als sicheres finanzielles Polster und verbessert die Rentabilität zusätzlich.
Wichtiger Hinweis: Die genaue Berechnung der Wirtschaftlichkeit und die optimale Auslegung Ihrer Anlage hängen stark von Ihrem individuellen Stromverbrauch und Ihrem Standort ab. Holen Sie sich daher mindestens drei detaillierte Vergleichsangebote von qualifizierten Fachbetrieben ein. Vergleichen Sie nicht nur die Kosten, sondern auch die prognostizierten Erträge, den geschätzten Eigenverbrauchsanteil und die enthaltenen Komponenten, um die für Sie wirtschaftlichste Lösung zu finden und den garantierten Einspeisesatz optimal zu nutzen.
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