✅ Warum ist die Wahl wichtig?
Die Entscheidung zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung beeinflusst nicht nur die Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Beide Modelle sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, unterscheiden sich aber in Vergütung, Anmeldung und steuerlichen Aspekten.
1. Definition der beiden Modelle #
- Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Solarstrom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Sie nutzen keinen Eigenverbrauch.
- Überschusseinspeisung: Sie verbrauchen zunächst selbst erzeugten Strom und speisen nur den Überschuss ins Netz ein.
Beide Varianten sind seit 2009 im EEG vorgesehen und können jährlich gewechselt werden – die Meldung muss bis zum 1. Dezember des Vorjahres erfolgen.
2. Vergütung und Wirtschaftlichkeit #
- Volleinspeisung: Höhere Einspeisevergütung pro kWh, da kein Eigenverbrauch erfolgt. Besonders attraktiv für große Anlagen oder Betreiber ohne eigenen Strombedarf.
- Überschusseinspeisung: Vergütung für den eingespeisten Reststrom ist etwas niedriger, aber Sie sparen zusätzlich durch Eigenverbrauch und reduzieren Ihre Stromkosten.
Beispiel (Stand 2025):
- Volleinspeisung bis 10 kWp: ca. 12,6 ct/kWh
- Überschusseinspeisung bis 10 kWp: ca. 7,9 ct/kWh
3. Rechtliche Pflichten #
- Anmeldung: Beide Modelle müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
- Netzbetreiber: Für beide Varianten ist eine Einspeisezusage erforderlich.
- Wechsel: Ein Wechsel zwischen den Modellen ist möglich, aber fristgebunden.
4. Steuerliche Unterschiede #
- Bei Volleinspeisung gelten Sie in der Regel als Stromlieferant, was steuerlich relevant sein kann.
- Bei Überschusseinspeisung profitieren Sie von Eigenverbrauch, der seit 2023 für kleine Anlagen steuerlich begünstigt ist (keine Umsatzsteuer, keine Gewerbeanmeldung bis 30 kWp).
5. Für wen eignet sich welches Modell? #
- Volleinspeisung: Ideal für Betreiber ohne Eigenverbrauchsmöglichkeit oder für Renditeobjekte.
- Überschusseinspeisung: Perfekt für private Haushalte und Unternehmen mit konstantem Strombedarf, besonders in Kombination mit Batteriespeichern.
Fazit
Rechtlich sind beide Modelle klar geregelt, aber die Wahl hat direkte Auswirkungen auf Vergütung, Steuer und Flexibilität. Prüfen Sie Ihre Verbrauchssituation und entscheiden Sie, ob höhere Vergütung oder Eigenverbrauch für Sie wichtiger ist.
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